Immer wieder gibt es (teils anonyme) Anzeigen gegen Haus- und Weidetierhalter, weil diese ihre von Wölfen gerissenen Schafe „nicht ausreichend“ vor Wölfen geschützt hätten.
Diese vermeintliche „Pflicht“ von Tierhalten wird seit einigen Jahren wieder und wieder von den Befürwortern einer unkontrollierten Ausbreitung dieser Raubtiere mantraartig wiederholt und regelmäßig die Behauptung aufgestellt, das genau dies in § 3 Abs. 2 Nr 3 TierSchNutztV stehen würde.
Tagesaktuell (08.07.2024 beispielsweise hier:
In der Tierschutznutztierverodnung heißt es aber: „Haltungseinrichtungen müssen (…) so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden.“
Bislang gab es nach unserem Kenntnisstand zwar keine Verurteilung aufgrund dieses Passus, jedoch könnte dies jederzeit geschehen, da immer wieder die bekannten Wolfschutzverbände sich berechtigt fühlen, zu derartigen Denunziantentum aufzurufen.
Um hier eine rechtliche Klärung herbeizuführen, ob die Haus- und Weidetierhaltung, Hobbytierhaltung, aber auch insbesondere die Schafhaltung auf wechselnden Flächen tatsächlich als „Haltungseinrichtung“ im Sinne der o.g. Verordnung zu sehen ist, haben wir als Weidezone Deutschland ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Denn, in § 2 dieser Verordnung heißt es in den Begriffsbestimmungen ausdrücklich: Haltungseinrichtungen: Gebäude und Räume (Ställe) oder Behältnisse sowie sonstige Einrichtungen zur dauerhaften Unterbringung von Tieren)
Von Weiden etc. ist an keiner Stelle die Rede!
Um hier ein schnell verfügbares Instrument zur Abwehr von militanten Denunzianten zur sofortigen Verfügung zu haben halten wir ein solches Gutachten für sehr wertvoll und hilfreich.
Jedoch – wie alles im Leben – auch so ein Gutachten kostet Geld. Und daher bitten wir Euch um Eure Unterstützung! Natürlich stellen wir das Gutachten nach Fertigstellung unseren Unterstützern gerne zur Verfügung!!
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