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Wolfsriss und Gesetz: Kein automatischer Verstoß – was wirklich gilt
24.04.2026
Ein Wolfsriss ist kein Gesetzesverstoß obwohl es immerr wieder behauptet wird - nämlich das ein Wolfsriss automatisch ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht sei.
Das ist so nicht haltbar – und verkennt die tatsächliche Rechtslage.
Die rechtlichen Anforderungen an die Weidetierhaltung werden in der öffentlichen Diskussion häufig
verkürzt dargestellt. Zunächst gilt:
Verpflichtend ist nach geltendem Recht eine hütesichere bzw. ausbruchsichere Einfriedung der Tiere.
Dieser Standard dient der öffentlichen Sicherheit und ist der klare gesetzliche Mindestmaßstab.
Darüber hinaus enthält die TierSchNutztV eine weitere Vorgabe:
Weidetiere sind auch vor Beutegreifern zu schützen – allerdings ausdrücklich nur „soweit möglich“.
Genau an dieser Stelle wird häufig falsch verkürzt:
Das Gesetz verlangt keinen absolut sicheren Zaun und keine Garantie gegen Übergriffe.
Hinzu kommt ein weiterer entscheidender Aspekt:
Die Norm wurde für eine völlig andere Gefährdungslage geschrieben und ist bewusst offen formuliert.
Sie enthält keine spezifischen Anforderungen für Großprädatoren wie den Wolf.
Die Verordnung stammt aus einer Zeit, in der Wölfe in Deutschland praktisch keine Rolle spielten. Entsprechend fehlen konkrete technische Vorgaben für den Herdenschutz gegenüber solchen Tieren vollständig.
Auch Maßnahmen nach dem Stand der Technik – einschließlich sogenannter „wolfabweisender“ Zäune – bieten keinen vollständigen Schutz und stellen keine Garantie gegen Übergriffe dar.
Bei allen weitergehenden Anforderungen – etwa Zaunhöhen, Stromführung oder zusätzliche Maßnahmen – befinden wir uns rechtlich nicht in einem starren Pflichtenkatalog, sondern in einer Einzelfallbetrachtung.
Entscheidend ist immer:
- Welche Maßnahmen sind konkret umgesetzt?
- Was ist unter den jeweiligen Bedingungen realistisch möglich?
- Und was ist dem Tierhalter zumutbar?
Auch immer wieder genannte „Standards“ wie bestimmte Zaunhöhen oder elektrische Sicherung sind keine gesetzlichen Vorgaben, sondern können allenfalls Teil von Verwaltungspraxis oder Förderbedingungen sein. Ebenso wenig lässt sich aus einzelnen Gerichtsentscheidungen ein pauschaler Zaunzwang ableiten.
Gerade die Rechtsprechung stellt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ab – nicht auf starre Vorgaben.
Daraus folgt:
Ein Wolfsriss ist für sich genommen kein Beleg für einen Gesetzesverstoß.
Wer dennoch versucht, aus jedem Schadensfall automatisch ein Fehlverhalten abzuleiten oder mit Strafanzeigen zu drohen, verkennt die Rechtslage und trägt nicht zu einer sachlichen Lösung bei.
In der Praxis zeigt sich, dass verkürzte Darstellungen der Rechtslage und die Androhung von Strafanzeigen immer wieder als Druckmittel gegen Weidetierhalter eingesetzt werden. Diese sollten sich davon nicht einschüchtern lassen: Maßgeblich ist allein die tatsächliche, oben erörterte Rechtslage.
Umso wichtiger ist es, jeden Riss zu melden – und umgekehrt auch Einschüchterungsversuche konsequent zur Anzeige zu bringen.
Recht wird nicht durch Lautstärke ersetzt.
Ein ausführliches Rechtsgutachten zu diesem Thema haben wir bereits 2024 erstellen lassen:
👉 Link zum Gutachten: https://shorturl.at/uM9sF
Hamburg: Wolf nach Attacke auf Menschen wieder freigelassen.
Warum diese Entscheidung die staatliche Schutzpflicht in Frage stellt.
Ein bereits auffällig gewordenes Wildtier per Telemetrie zu überwachen ersetzt keine Gefahrenabwehr – es verschiebt sie auf Kosten der Bevölkerung.
Die Freilassung des "Hamburger Wolfs", der zuvor in einen Vorfall mit Personenschaden involviert war, wirft grundlegende Fragen zur staatlichen Gefahrenabwehr auf.
Nach aktuellem Stand verweigert die zuständige Behörde weiterhin konkrete Angaben zum Ort der Freilassung. Gleichzeitig legen Medienberichte nahe, dass die Auswilderung nicht im unmittelbaren Umfeld des ursprünglichen Vorfalls erfolgte, sondern möglicherweise in einer Region mit bereits bestehender Wolfspräsenz im Hamburger Süden. Eine offizielle Bestätigung hierzu liegt jedoch nicht vor.
Ebenfalls bemerkenswert ist, dass eine Auswilderung in anderen Bundesländern nach Angaben der Behörden nicht zustande kam, da dort offenbar keine Bereitschaft bestand, die Verantwortung für das Tier zu übernehmen. Wenn jedoch selbst andere zuständige Stellen eine Übernahme ablehnen, stellt sich zwangsläufig die Frage, auf welcher Grundlage die nun getroffene Entscheidung als unbedenklich bewertet wird.
Unabhängig vom konkreten Ort bleibt das Grundproblem bestehen: Wildtiere handeln nicht nach verlässlich prognostizierbaren Mustern. Ihr Verhalten ist situativ, reizgesteuert und individuell geprägt. Die häufig angenommene Scheu gegenüber dem Menschen ist kein sicherer, angeborener Mechanismus, sondern Ergebnis von Erfahrung. Fehlt diese, kann ein stabiles Meideverhalten nicht vorausgesetzt werden.
Damit wird die Grundlage jeder belastbaren Gefahrenprognose unsicher.
Die derzeit gewählte Strategie setzt ersichtlich auf technische Überwachung. Der Aufenthaltsort des Tieres soll bekannt sein, um im Bedarfsfall kurzfristig reagieren zu können. Dieses Konzept ist jedoch reaktiv. Es dokumentiert Bewegung – es verhindert keine situativen Eskalationen. Zwischen Erkennen, Bewerten und Eingreifen liegt zwangsläufig Zeit.
Gefahrenabwehr darf sich jedoch nicht darauf beschränken, Risiken zu beobachten.
Der Staat ist nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet, Leben und körperliche Unversehrtheit wirksam zu schützen. Je geringer die Vorhersagbarkeit eines Verhaltens, desto höher sind die Anforderungen an präventives Handeln. Eine Strategie, die auf „Auswilderung auf Bewährung“ und nachgelagerte Intervention setzt, verkehrt dieses Prinzip in sein Gegenteil.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob ein Monitoring technisch möglich ist, sondern ob es geeignet ist, eine konkrete Gefährdung von Menschen wirksam auszuschließen.
Solange diese Frage nicht eindeutig bejaht werden kann, bleibt die Entscheidung zur Freilassung rechtlich wie fachlich hoch problematisch.
Gefahrenabwehr ist keine Option – sie ist Pflicht.
NRW-Haushalt: Keine Transparenz – aber Mittel für Flächen und Projekte
03.04.2026 - Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um eine mögliche Wiederansiedlung des Luchses in Nordrhein-Westfalen rückt ein weiterer Aspekt in den Fokus: die Finanzierung. Nach außen entsteht häufig der Eindruck, entsprechende Projekte seien noch nicht konkret hinterlegt oder finanziell untersetzt, da sie im Landeshaushalt nicht als eigenständige Position erscheinen.
Diese Darstellung greift jedoch zu kurz.
Denn das Fehlen eines expliziten Haushaltstitels bedeutet keineswegs, dass keine Mittel vorhanden oder eingeplant sind. Vielmehr zeigt ein Blick in die Struktur des Haushalts, dass erhebliche Gelder über verschiedene Titel bereitgestellt werden – ohne unmittelbar als konkretes Projekt erkennbar zu sein.
Flächenkauf und Projektmittel im Haushalt 2026
Im Einzelplan 10 (Umwelt, Naturschutz und Verkehr), insbesondere im Kapitel 10.030 (Naturschutz und Landschaftspflege), finden sich mehrere relevante Haushaltstitel, über die entsprechende Maßnahmen finanziert werden können:
- Titel 822 82 – Erwerb von unbebauten Grundstücken
- Titel 682 82 – Erwerb und Entwicklung von Flächen durch Dritte (z. B. Verbände)
- Titel 893 82 – Zuschüsse an Sonstige (Projektförderung, EU-Kofinanzierung)
- Titel 686 82 – Zuschüsse für laufende Zwecke (u. a. Monitoring, Koordination, Fachprozesse)
- Titelgruppe 84 – Programme zur biologischen Vielfalt
Diese Titel sind bewusst breit gefasst und nicht projektbezogen ausgewiesen. Sie ermöglichen jedoch die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Flächensicherung, Projektentwicklung und Umsetzung.
Größenordnung der Mittel
allein für den Ankauf und die Entwicklung von Flächen ergeben sich aus den genannten Titeln jährlich Mittel in einer Größenordnung von etwa 8 bis 10 Millionen Euro.
Hinzu kommen erhebliche Mittel für Projektförderung und laufende Strukturen:
- Titel 893 82 – Zuschüsse an Sonstige: rund 8,7 Millionen Euro
- Titel 686 82 – Zuschüsse für laufende Zwecke: über 20 Millionen Euro
Diese Mittel fließen unter anderem in:
- Projektförderung (auch im Rahmen von EU-Kofinanzierung)
- Zusammenarbeit mit Verbänden und weiteren Akteuren
- Monitoring, Koordination und fachliche Begleitung
Damit ergibt sich allein in diesen Bereichen ein zusätzlicher Finanzrahmen von deutlich über 25 Millionen Euro jährlich, der nicht projektbezogen ausgewiesen ist.
Einordnung
Die Finanzierung erfolgt damit nicht über einen klar ausgewiesenen Einzelposten, sondern über ein System verteilter Mittel:
- Flächen werden über verschiedene Programme gesichert und entwickelt
- Kooperationen mit Verbänden und weiteren Akteuren werden finanziell unterstützt
- Projekte werden über Zuschüsse und Förderlinien ermöglicht
Dieses Vorgehen ist haushaltsrechtlich zulässig, führt jedoch dazu, dass die tatsächliche Mittelverwendung für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar ist.
Fazit
Auch wenn im Landeshaushalt kein explizites „Luchsprojekt“ ausgewiesen ist, stehen die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für entsprechende Vorhaben bereits zur Verfügung.Die Kombination aus Flächenkauf, Projektförderung und programmatischer Finanzierung zeigt deutlich:
Die Umsetzung solcher Projekte erfolgt nicht punktuell, sondern auf Grundlage eines bereits bestehenden Systems.
Luchs in NRW: Planung läuft längst – Öffentlichkeit außen vor
02.04.2026 - In den vergangenen Tagen haben wir Einblick in interne Abläufe rund um das Thema Luchs in Nordrhein-Westfalen erhalten.
Dabei zeigt sich ein Bild, das so bisher öffentlich nicht dargestellt wird:
Die Diskussion steht nicht am Anfang. -Sie läuft bereits seit längerer Zeit in strukturierten Fachformaten. Das bedeutet:
Es geht nicht mehr um eine offene Fragestellung oder einen ergebnisoffenen Dialog, sondern um einen Prozess, der im Hintergrund vorbereitet und vorangetrieben wird. Gleichzeitig wird deutlich, dass eine breite Einbindung der betroffenen Regionen bislang nicht stattgefunden hat.
Auch ein konkretes Zielgebiet wird offiziell nicht benannt – intern werden jedoch bereits Bewertungen vorgenommen und Regionen eingeordnet. Damit entsteht eine klare Diskrepanz zwischen öffentlicher Darstellung und tatsächlichem Stand:
Während nach außen noch der Eindruck einer frühen Diskussionsphase vermittelt wird, laufen im Hintergrund bereits konkrete Vorbereitungen.
Für die betroffenen Regionen und insbesondere für die Weidetierhaltung ist das von erheblicher Bedeutung.
Denn eines ist klar:
Großraubtierprojekte greifen immer in bestehende Nutzungsstrukturen ein – in eine Kulturlandschaft, die durch landwirtschaftliche Nutzung, Pflege und Bewirtschaftung entstanden ist und erhalten wird.
Umso wichtiger wäre eine frühzeitige, transparente und ehrliche Einbindung der Menschen vor Ort gewesen.
Diese hat bislang nicht stattgefunden.
Fazit
Die Wiederansiedlung des Luchses in Nordrhein-Westfalen ist kein abstraktes Zukunftsthema mehr.
Die Planungen laufen bereits.
Nur öffentlich sichtbar ist das bisher kaum.
Wolfspräsenz belastet die Psyche von Weidetierhaltern
20.03.2026 - Schweden: Die Studie: „Landscape of Stress for Sheep Owners in the Swedish Wolf Region“ (Frontiers in Ecology and Evolution, 2022 – peer-reviewed) weist erstmals nach, das alleine das Wissen um die Anwesenheit von fleischfressenden Großraubtieren ausreicht, um bei Weidetierhaltern gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorzurufen.
Die Studie untersucht die Auswirkungen der Wolfspräsenz auf Weidetierhalter in Schweden, insbesondere auf Schafhalter. Ziel war es, nicht nur ökonomische Schäden, sondern die psychologischen und sozialen Belastungen systematisch zu erfassen.
Methodik:
- Qualitative Interviews mit betroffenen Tierhaltern in Wolfsgebieten
- Auswertung entlang sozialwissenschaftlicher Stress- und Belastungsmodelle
- Fokus auf subjektive Wahrnehmung, Alltagserfahrungen und Entscheidungsprozesse
Zentrale Ergebnisse:
- Die Präsenz von Wölfen führt zu einem dauerhaften „Stressraum“ („landscape of stress“), unabhängig davon, ob tatsächlich Risse stattfinden.
- Belastungen entstehen vor allem durch Unsicherheit, Kontrollverlust und ständige Alarmbereitschaft.
- Herdenschutzmaßnahmen reduzieren die psychische Belastung nicht zuverlässig, da sie zusätzlichen Arbeitsaufwand, Kosten und neue Unsicherheiten erzeugen.
- Viele Tierhalter berichten von Einschränkungen ihrer Lebensqualität, Schlafproblemen und erhöhter mentaler Belastung.
- Entscheidungen zur Aufgabe oder Umstellung der Weidetierhaltung werden maßgeblich durch diesen Dauerstress beeinflusst – nicht allein durch direkte Schäden.
Einordnung:
Die Studie ist peer-reviewed und in einem internationalen Fachjournal veröffentlicht. Sie gilt damit als wissenschaftlich anerkannt und belastbar. Sie zeigt klar, dass Wolfsmanagement nicht nur eine ökologische oder ökonomische Frage ist, sondern erhebliche soziale und gesundheitliche Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung hat.
Link zur Studie:
https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fevo.2022.875965/full
18.03.2026
Aktuell wird ein Artikel der Frankfurter Rundschau mit dem Titel: „Trotz Beschluss zur Wolfsjagd: Experten warnen vor fatalen Folgen“ stark verbreitet und gestreut. Hier eine öffentliche Erwiederung der Weidezone Deutschland zu dieser "Meldung":
Der Beitrag folgt einem bekannten Muster: Statt die zentrale Sachfrage zu beantworten, wird mit Whataboutism gearbeitet. Wer Whataboutism bemühen muss, hat die eigentliche Debatte bereits verloren – denn er ersetzt Argumente durch Ablenkung.
Die These, der Wolf reguliere Wälder und Wildbestände automatisch positiv, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Die häufig zitierte „trophische Kaskade“ ist kein Naturgesetz, sondern ein Sonderfall unter sehr spezifischen Bedingungen. Skandinavische Studien zeigen klar, dass Verbiss in bewirtschafteten Kulturlandschaften primär durch Jagd, Habitatstruktur und menschliche Nutzung beeinflusst wird – nicht durch die bloße Anwesenheit von Wölfen.
In jüngerer Zeit wird dieses Argument zusätzlich mit einer CO₂-These aufgeladen: Mehr Wölfe würden indirekt den Klimaschutz fördern, weil weniger Verbiss zu mehr Biomasse und damit zu höherer CO₂-Bindung führe. Auch das ist eine unzulässige Verkürzung. Die zugrunde liegenden Studien stammen aus Sonderräumen wie Yellowstone und zeigen lokale Effekte unter weitgehend fehlender menschlicher Nutzung. Diese Ergebnisse sind weder skalierbar noch auf die intensiv genutzte Kulturlandschaft Mitteleuropas übertragbar.
Der Einfluss forstlicher Bewirtschaftung, Jagd und Landnutzung überlagert solche Effekte vollständig.
Ebenso wird das Problemverhalten von Wölfen systematisch verharmlost. Wölfe sind hoch soziale, lernfähige Tiere. Erfolgreiche Jagdstrategien – etwa das Überwinden von Zäunen und das Reißen von Nutztieren – werden innerhalb des Rudels erlernt und an den Nachwuchs weitergegeben. Wer hier von „Einzelfällen“ spricht, ignoriert grundlegende Erkenntnisse der Verhaltensökologie.
Besonders irreführend ist zudem die Vorstellung einer „natürlichen Scheu“ gegenüber dem Menschen. Diese existiert so nicht. Scheu ist kein angeborenes Naturgesetz, sondern das Ergebnis von Erfahrung. Wo negative Konsequenzen fehlen, tritt Gewöhnung ein – ein seit Jahrzehnten bekannter Befund der Wildtierforschung.
Der Artikel blendet damit genau die Aspekte aus, die für die Realität vor Ort entscheidend sind: steigende Risszahlen trotz Herdenschutz, Nutzungskonflikte in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft und die Belastung der Weidetierhaltung.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der Wolf abstrakt „gut für die Natur“ oder gar für das Klima ist.
Die entscheidende Frage ist, wie viele Wölfe unter den Bedingungen Mitteleuropas tragbar sind – und wie ein wirksames, rechtssicheres Management aussieht.
Alles andere ist keine wissenschaftliche Debatte, sondern interessengeleitete Erzählung.
Dieser Stellungnahme zu Grunde liegende Artikel und Studien:
Frankfurter Rundschau
https://web.archive.org/web/20260314103452/https://www.fr.de/meinung/trotz-beschluss-zur-wolfsjagd-experten-warnen-vor-fatalen-folgen-94216878.html
Gicquel et al. (2020)
Does recolonization of wolves affect moose browsing damage on young Scots pine?
https://doi.org/10.1016/j.foreco.2020.118298
https://www.researchgate.net/publication/342230720_Does_recolonization_of_wolves_affect_moose_browsing_damage_on_young_Scots_pine
Månsson et al. (2017)
Group or ungroup – moose behavioural response to recolonization of wolves
https://doi.org/10.1186/s12983-017-0209-9
Loosen et al. (2021)
Roads, forestry, and wolves interact to drive moose browsing patterns
https://doi.org/10.1002/ecs2.3358
Calkoen et al. (2018)
Does wolf presence reduce moose browsing intensity in Scandinavia?
https://digitalcommons.usu.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=8773&context=aspen_bib
Chapron & Treves (2016)
Blood does not buy goodwill: allowing culling increases poaching of a large carnivore
https://doi.org/10.1098/rspb.2015.2939
Gehr et al. (2019)
Reproductive success and breeding patterns in wolves (multiple breeding)
https://doi.org/10.1002/ece3.4956
Newsome et al. (2017)
Does human disturbance influence predator-prey interactions?
https://doi.org/10.1111/1365-2664.12829
Beschta & Ripple (2016)
Riparian vegetation recovery and climate interactions in Yellowstone (CO₂-/Biomasseargument)
https://doi.org/10.1002/ece3.2249
Wichtig:
Effekte sind lokal, kontextabhängig und nicht auf europäische Kulturlandschaften übertragbar.
Mahnfeuer in Rehe – Starkes Signal aus dem Westerwald
23. Januar 2026 - Ab 18:00 Uhr versammelten sich im rheinland-pfälzischen Rehe rund 1.000 bis 1.500 Teilnehmer zum gemeinsamen Mahnfeuer.
Aufgerufen hatten Weidezone Deutschland e.V., die BI Wolfsprävention Westerwald und der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. . Die hohe Beteiligung machte deutlich: Dieses Signal ist nur durch breite Zusammenarbeit entstanden – und genau darin liegt seine Stärke.
In eindrucksvoller Atmosphäre wurde die zunehmend angespannte Lage der Weidetierhaltung in den Mittelgebirgsregionen thematisiert. Viele Betroffene schilderten ihre Erfahrungen aus der Praxis und machten die wachsende Kluft zwischen politischer Entscheidungsebene und Realität vor Ort deutlich.
Oktober 2024:
Die Weidezone Deutschland ist Mitbegründer des Aktionsbündnis Weidetierhaltung NRW.
In diesem Bündnis sind über 15.000 Betriebe der Haus- und Weidetierhaltung in Nordrhein - Westfalen
organisiert.
Dialogpapier zum download:
25.09.2024 Pressemitteilung "Deutschland stimmt Herabstufung des Wolfes auf EU Ebene zu"
23.09.2024 Offener Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz
09.08.2024 Rechtsgutachten
"Pflicht zur wolfabweisenden Einzäunung" - erstellt im Auftrag der Weidezone Deutschland e.V.
finanziert über crowdfunding und Spenden von Mitgliedern
Umweltministerkonferenz Bad Dürkheim, 06.06.2024
Im gemeinsamen Gespräch zusammen mit dem Förderverein der deutschen Schafhaltung e.V. mit der Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim.
Anwesend waren von Seiten der Umweltministerkonferenz
- Frau Landesumweltministerin Katrin Eder,Bündnis 90 / Die Grünen, Rheinland-Pfalz
- Herr Landesumweltminister Axel Vogel, SPD, Brandenburg
- Herr Landesumwelt- und Landwirtschaftsminister Ingmar Jung, CDU, Hessen
in Vertretung für,die sich wegen Besuchs der Hochwassergebiete entschuldigende, Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Bündnis 90 / Die Grünen,
- Herr Staatssekretär Stefan Tidow
- Herr Dr. Peter Sound vom Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO), Rheinland-Pfalz
sowie Vertreterinnen und Vertreter der Haus- und Weidetierhaltung.
Pressemitteilung Veranstaltungen Friedeburg, 09. / 10.02.2024
Pressemitteilung Rote Karte für die Wolfspolitik
Ruth Boßmann und Lars Eric Broch vertreten die Weidezone Deutschland auf der Messe und zeigen der Wolfspolitik die Rote Karte.
Bildquelle: Weidezone Deutschland
Birgit Nigrini und Tochter Monique Kröger auf Ihrer provisorisch gesicherten Weide.
Bildquelle: Kroeger
Auftaktveranstaltung der Weidezone Deutschland in Friedeburg
Bildquelle: Weidezone Deutschland / Fotomontage Weidezone Deutschland - Pixabay
Gründung der Weidezone Deutschland im Januar 2023























